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   LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06   

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LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06 (https://dejure.org/2006,8731)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2006 - 17 Sa 903/06 (https://dejure.org/2006,8731)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2006 - 17 Sa 903/06 (https://dejure.org/2006,8731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Betriebsbezogene Sozialauswahl innerhalb einer die konzerninterne und konzernexterne Arbeitnehmerüberlassung betreffende Einheit eines Konzerns; Administrative Zuordnung von Arbeitnehmern zu ihrem Betrieb; Anwendung einer streng betriebsbezogenen Sozialauswahl durch den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbezogene Sozialauswahl innerhalb einer die konzerninterne und konzernexterne Arbeitnehmerüberlassung betreffende Einheit eines Konzerns; Administrative Zuordnung von Arbeitnehmern zu ihrem Betrieb; Anwendung einer streng betriebsbezogenen Sozialauswahl durch den ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Die Sozialauswahl hat auch dann grundsätzlich betriebsbezogen zu erfolgen, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat (BAG vom 02.06.2005 - 2 AZR 158/04 - AP Nr. 61 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Im Streitfall liegt jedenfalls ein Ausnahmefall von der strengen Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl vor (vgl. den Hinweis in der Entscheidung des BAG vom 02.06.2005 - 2 AZR 158/04 - a. a. O. Ziff. II 2 b).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 61/83

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Ergibt sich aus den Angaben des Arbeitgebers bereits, dass das Auswahlverfahren objektiv nicht den gesetzlichen Anforderungen der sozialen Auswahl entsprochen hat (z. B. Verkennung des auswahlrelevanten Personenkreises), so braucht der Arbeitnehmer zunächst nichts weiter darzulegen (BAG vom 10.02.1999 - 2 AZR 716/98 - AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), vielmehr spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die Auswahlentscheidung objektiv fehlerhaft und damit die Kündigung sozialwidrig ist (BAG vom 15.06.1989 - 2 AZR 580/88 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl und vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Der Arbeitgeber muss dann näher darlegen, weshalb trotz Durchführung eines gegen § 1 Abs. 3 KSchG verstoßenden Auswahlverfahrens gleichwohl der gekündigte Arbeitnehmer nach dem Maßstab des § 1 Abs. 3 KSchG nicht fehlerhaft ausgewählt worden ist (BAG vom 18.10.1984, a. a. O. und vom 20.10.1983 - 2 AZR 211/82 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Ergibt sich aus den Angaben des Arbeitgebers bereits, dass das Auswahlverfahren objektiv nicht den gesetzlichen Anforderungen der sozialen Auswahl entsprochen hat (z. B. Verkennung des auswahlrelevanten Personenkreises), so braucht der Arbeitnehmer zunächst nichts weiter darzulegen (BAG vom 10.02.1999 - 2 AZR 716/98 - AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), vielmehr spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die Auswahlentscheidung objektiv fehlerhaft und damit die Kündigung sozialwidrig ist (BAG vom 15.06.1989 - 2 AZR 580/88 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl und vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Dahin stehen lassen konnte die Kammer mithin, ob der Kläger im Streitfall auch einen zu seinen Gunsten begründeten Konzernkündigungsschutz geltend machen kann, etwa weil er zuvor längerfristig bei der Muttergesellschaft oder einem anderen Konzernunternehmen eingesetzt war und sich dieses hierdurch selbst gebunden hat oder die Beklagte bzw. ein anderer Konzernbetrieb dem Kläger eine Übernahme fest in Aussicht gestellt hat (vgl. hierzu BAG vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - DB 2006, S. 2351 ff.).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung des Großen Senats vom 27.02.1985 (GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), der sich die Kammer anschliesst, kann der Arbeitnehmer verlangen, vorläufig weiterbeschäftigt zu werden, wenn er ein noch nicht rechtskräftiges positives Kündigungsschutzurteil erlangt hat und wenn die Interessen des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung die des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung übersteigen.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98

    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Ergibt sich aus den Angaben des Arbeitgebers bereits, dass das Auswahlverfahren objektiv nicht den gesetzlichen Anforderungen der sozialen Auswahl entsprochen hat (z. B. Verkennung des auswahlrelevanten Personenkreises), so braucht der Arbeitnehmer zunächst nichts weiter darzulegen (BAG vom 10.02.1999 - 2 AZR 716/98 - AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), vielmehr spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass auch die Auswahlentscheidung objektiv fehlerhaft und damit die Kündigung sozialwidrig ist (BAG vom 15.06.1989 - 2 AZR 580/88 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl und vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die vom Arbeitgeber nach § 1 Abs. 3 KSchG zu treffende Sozialauswahl streng betriebsbezogen und sind Arbeitnehmer anderer Betriebe eines Unternehmens grundsätzlich nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen (vgl. BAG vom 15.12.2005 - 6 AZR 199/05 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Dahin stehen lassen konnte die Kammer mithin, ob der Kläger im Streitfall auch einen zu seinen Gunsten begründeten Konzernkündigungsschutz geltend machen kann, etwa weil er zuvor längerfristig bei der Muttergesellschaft oder einem anderen Konzernunternehmen eingesetzt war und sich dieses hierdurch selbst gebunden hat oder die Beklagte bzw. ein anderer Konzernbetrieb dem Kläger eine Übernahme fest in Aussicht gestellt hat (vgl. hierzu BAG vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - DB 2006, S. 2351 ff.).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Allerdings sind bei einer außerordentlichen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers zu stellen, mit allen zumutbaren Mitteln eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (BAG vom 05.02.1998 - 2 AZR 227/97 - AP Nr. 143 zu § 626 BGB ; BAG vom 24.06.2004 - 2 AZR 215/03 - AP Nr. 278 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2006 - 17 Sa 903/06
    Dahin stehen lassen konnte die Kammer mithin, ob der Kläger im Streitfall auch einen zu seinen Gunsten begründeten Konzernkündigungsschutz geltend machen kann, etwa weil er zuvor längerfristig bei der Muttergesellschaft oder einem anderen Konzernunternehmen eingesetzt war und sich dieses hierdurch selbst gebunden hat oder die Beklagte bzw. ein anderer Konzernbetrieb dem Kläger eine Übernahme fest in Aussicht gestellt hat (vgl. hierzu BAG vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - DB 2006, S. 2351 ff.).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 211/82

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

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